NPO-Fonds-Richtlinienverordnung – NPO-FondsRLV

Gem dem neuen § 49 betragen die Fristen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Verdienstentgang, der aufgrund einer wegen des Auftretens von SARS-CoV-2 ergangenen behördlichen Maßnahme, nunmehr statt 6 Wochen, 3 Monate vom Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen.

20. COVID-19-Gesetz

Ziel und Zweck dieser VO ist es die durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2, entstandenen Einnahmenausfälle durch privatwirtschaftliche Förderungen zu mildern sowie die Organisationen bei der Weitererbringung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen.

19. COVID-19-Gesetz

Durch diese steuerliche Erleichterung können ab 01.07.2020, Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern/innen steuerfreie Essensgutscheine bis zu einem Höchstwert von 8 EUR zur Verfügung stellen. Vor diesem Bundesgesetz lag die Wertgrenze bei 4 EUR. Ferner werden Lebensmittelgutscheine statt bisherigen 1,10 mit 2 EUR steuerbefreit.

20. COVID-19-Gesetz

Der § 1 des Förderungsprüfungsgesetzes wird dahingehend geändert, dass der Prüfungsgegenstand nun auch auf Förderungen zugunsten Non-Profit-Organisationen erweitert wird.

21. COVID-19-Gesetz

Ziel und Zweck dieser Gesetzesänderung ist, dass Bilanzbuchalter berechtigt werden, ab 20.05.2020, für Unternehmer Anträge auf Zuschüsse aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds einzubringen. Zu beachten ist, dass diese Regelung befristet bis zum 31. August 2021 gilt.

8. COVID-19-Gesetz

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Gerichtsverhandlungen grundsätzlich wieder abgehalten werden sollen. Jedoch können mündliche Verhandlungen sowie Anhörungen ohne persönliche Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung abgehalten werden.

7. COVID-19-Gesetz

Bundesgesetz, mit dem das BFA-Verfahrensgesetz 2012 und das Asylgesetz 2005 geändert werden.

6. COVID-19-Gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden.
Artikel 3: Änderung des Arbeiterkammergesetzes

6. COVID-19-Gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden.
Artikel (2): Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (Teil 2.)

6. COVID-19-Gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden.
Artikel (2): Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (Teil 1.)