Dr. Karma Hohl – RECHTSANWÄLTIN FÜR APOTHEKENRECHT
RA Dr. Karma Hohl begleitet sie als Expertin in allen den Apothekenbetrieb betreffenden Agenden:
- Erhebung von Einsprüchen gegen die Neuerrichtung einer Konzession
- Erhebung von Einsprüchen gegen die Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke und Filialapotheke
- Einbringung von Rechtmitteln gegen erteilte Konzessionen
- Beantragung einer Neukonzession zum Betrieb einer Apotheke
- Beantragung einer Betriebsanlagengenehmigung
- Beantragung einer Konzession für eine bestehenden Apotheke
- Pacht einer Apotheke
- Miete von Apothekenbetriebsräumlichkeiten
- Errichtung von sämtlichen apothekenrelevanten Verträgen:
- Anteilskaufverträge
- Gesellschaftsverträge
- Mietverträge
- Pachtverträge
- Schenkungsverträge
- Unternehmenskaufverträge
- Versorgungsrentenverträge etc.
- Einbringung von Verlegungsgesuchen innerhalb und außerhalb des Standortes
- Erstellen und Durchsicht von Arbeitsverträgen von Pharmazeuten, PKAs
- Vertretung vor der Disziplinarbehörde, bei Gericht und vor Verwaltungsbehörden
Sollte Sie als Konzessionär oder auch als Mitgesellschafter in gesellschaftsrechtliche oder etwa arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen involviert sein, steht Ihnen Dr. Karma Hohl und ihr Team mit ihrer langjährigen Erfahrung auch bei Prozessen zur Seite und erzielt gemeinsam mit Ihnen das wirtschaftlich beste Ergebnis. Werden an Sie schadenersatzrechtliche Forderungen herangetreten, werden wir diesen auch vor Gericht mit unserem umfassenden „Branchen-Know-How“ entgegentreten.
Nachdem der Apothekenbetrieb streng kontrolliert und visitiert wird, spielt auch das Verwaltungsstrafverfahren (zB. Arbeitszeitrecht, LMSVG) eine unangenehme Rolle; gerne unterstützen wir Sie auch bei der Bekämpfung von hohen Verwaltungsstrafen vor den Verwaltungsbehörden.
Karma Hohl spricht auf der Manz Jahrestagung Medizinrecht 2024
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