Recht der Gesundheitsberufe (Life-Science-Bereich): „Medizinrecht“
RA Dr. Karma Hohl berät als profunde Expertin des „Gesundheitssektors“ sämtliche Gesundheitsdienstleister (Ärzte, Zahnärzte, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheim, Pharmafirmen) und auch Patienten im Bereich „Medizinrecht“. Als langjähriges Mitglied der „Weiterbildungskommission zum Krankenhausfachapotheker“ ist RA Dr. Karma Hohl auch insbesondere der „Krankenhausbetrieb“ und dessen rechtlichen Rahmenbedingungen sehr vertraut. Sollten bereits gerichtliche Ansprüche an Sie herangetragen werden, stehen wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auch bei Gericht zur Seite.
- Arztrecht und Zahnärzterecht:
- Berufsrecht
- Gebührenrecht
- Haftungsfragen
- Praxisübergaben
- Krankenanstaltenrecht: Antrag zur Bewilligung einer Anstaltsapotheke etc.
- Pharmavertragsrecht
- Alten- und Pflegeheimen: Heimverträge, Heimbelieferungsverträge etc.
- Krankenkassenrecht: Leistungsansprüche des Patienten, Regressforderungen gegen Ärzte
- Patientenrechte: Geltendmachung von Haftungsansprüchen und
- Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten: Unterstützung bei der Geltendmachung von unlauterem Wettbewerb durch Mitbewerber
Karma Hohl spricht auf der Manz Jahrestagung Medizinrecht 2024
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