Mag. Petra Laback – Rechtsanwälte für Immobilienrecht
Nahezu jeder Mensch kommt im Laufe seines Lebens mit dieser Rechtsmaterie in Berührung, sei es zum Beispiel als Mieter, Vermieter oder Eigentümer einer Wohnung, eines Einfamilienhauses, einer Geschäftsräumlichkeit oder Gebäudekomplexes und Zinshausbesitzer.
Aufgrund ständiger Neuerungen und Novellen sowie vieldiskutierter Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes hat sich das Miet- und Wohnrecht zu einem komplexen Rechtsgebiet entwickelt. Diese juristische Ausgangslage führt zu einem erheblichen Beratungsbedarf bei Vermietern und Mietern, Käufern- und Verkäufern, Bauträgern, Zinshausbesitzern.
Als Rechtsanwaltskanzlei für Immobilienrecht berät LABACK LAW sowohl Mieter als auch Vermieter u.a. bei folgenden Themen
- Wohnungs-, Haus- und Liegenschaftskauf
- Mietverträge, Pachtverträge, Wohnrechte, Rangordnung oder Grundbuch
- Immobilienentwicklung, Baurechtsverträge, Schenkungs- und Übergabeverträge
- Liegenschaftsaufteilung
- Baumängel, Bauträgervertragsrecht, Bauvertragsrecht
- treuhändische Abwicklung
- Wohnungseigentumsrecht, Wohnungseigentumsbegründung, Liegenschaftsrecht
- immobilienrechtliche Angelegenheiten wie auch Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen hinsichtlich
- Verwaltung und Vermietung der Liegenschaft
- Benützungsregelungen
- Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- laufender Aufwendungen, Abrechnung und Provisionen
Darüber hinaus können offene Abgaben, nicht erkannte Belastungen sowie rechtliche oder bauliche Mängel die ersehnte Liegenschaft schnell zum Alptraum werden lassen.
LABACK LAW berät Sie in all diesen und weiteren Belangen, vertritt Sie bei Gericht und Behörden und prüft und verfasst alle Arten von liegenschaftsbezogenen Verträgen
Durch langjährige Erfahrung steht LABACK LAW für das bestmögliche Ergebnis.
Karma Hohl spricht auf der Manz Jahrestagung Medizinrecht 2024
/in News /von p_labackKooperation zwischen LABACK LAW und FRUHSTORFER LAW – Ein starkes Team unter einem Dach
/in News /von p_labackWichtige Aktualisierung für Arbeitgeber: Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene bis 2025
/in News, Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung /von p_laback