Mag. Petra Laback – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Die Beziehungen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmern, deren Ausgestaltung, Leben und Beendigung werden immer wichtiger. Mag. Petra Laback berät Sie bei der Gestaltung von
- Dienstverträgen, Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, Ausformung und allfällige Änderungen der Arbeitsbeziehungen wie auch einvernehmliche Lösung, Kündigung und als ultimative Lösung Entlassung
- Änderungen im Arbeitsvertrag
- Freizeitausgleich
- Gehaltszahlung
- Kündigungsfrist
- Kündigungsanfechtung
- Kündigungsentschädigung
- Arbeitsunfall
- Arbeitsstrafrecht
- Arbeitnehmerschutzrecht
- Arbeitszeitrecht
- Überstunden
- Entlassung,
- Straftaten im Dienstverhältnis wie zB Untreue, Diebstahl
- Gleichbehandlungsfragen / Antidiskriminierung
- Europäisches Arbeitsrecht
- Managerhaftung
- Betriebsverfassungsrecht
- Datenschutzrecht
- Whistleblowing, Compliance
- Arbeitsgerichtsverfahren
Auch vor Gericht steht Ihnen Mag. Petra Laback und ihr Team mit ihrer langjährigen Erfahrung bei Prozessen zur Seite und erzielt gemeinsam mit Ihnen das wirtschaftlich beste Ergebnis.
In diesem Zusammenhang legen wir im Rahmen unserer Beratung großen Wert auf die Einbeziehung weiterer Rechtsgebiete, die im Arbeitsrecht haben. U.a. setzen immer mehr Unternehmen Personal ein, das von Leiharbeitsfirmen zur Verfügung gestellt wird, womit in der Praxis oft Unsicherheiten bei allen Betroffenen verbunden sind.
Weiters geht es oftmals Straftaten, die im Unternehmen begangen werden, beginnend von Diebstahl bis Betrug, Untreue und auch Industriespionage. Um dem vorzukehren, muss das richtige Compliance und insbesondere Whistleblowing-System etabliert sein.
Darüber hinaus zählt die Beratung in der Organisation Ihrer Belegschaft zu unseren Kernthemen. Dabei geht es um strukturierten Umgang mit den gesetzlichen und kollektivvertraglichen wie auch betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben. Beginnend mit der Anwendung des richtigen Kollektivvertrages, richtigem Einsatz von Gleitzeitvereinbarungen oder anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen, Erstellung von Verhaltenskodices, Betriebsvereinbarungen und vieles mehr. Auch die Wahl bestimmter Verträge wie Anstellung, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag will bedacht sein, da Fehlentscheidungen weitreichende Folgen haben können.
Immer relevanter wird auch das Verwaltungsstrafrecht, insbesondere im Bereich des Arbeitszeitrechts, anderen Arbeitnehmerschutzgesetzen und des Lohn- und Sozialdumpings. Bei Verstößen sind sehr hohe Verwaltungsstrafen vorsehen. Sollte dennoch eine Behörde an Sie herantreten, vertritt Mag. Petra Laback Sie auch im Verwaltungsstrafverfahren.
Darüber hinaus zählen das Datenschutzrecht, Urheberrecht, Schutz von Know-How, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und das Gleichbehandlungsrecht zu unseren Spezialgebieten.
Karma Hohl spricht auf der Manz Jahrestagung Medizinrecht 2024
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