Karma Hohl spricht auf der Manz Jahrestagung Medizinrecht 2024

Karma Hohl diskutiert dabei Fragen wie: Wer hat welche Kompetenzen? Wer haftet für ein fehlerhaftes Arzneimittel? Inwiefern haftet der Apothekeninhaber für das Apothekenunternehmen? Die Apothekengesetz-Novelle 2024

Dr. Karma Hohl hat sich neben dem Liegenschafts- und Immobilienrecht (va Bauträgervertragsrecht), Unternehmens- und Gesellschaftsrecht insbesondere auf das Apotheken- und Medizinrecht spezialisiert. Zuvor war sie über 10 Jahre für die Rechtsabteilung der Österreichische Apothekerkammer tätig. Sie ist Autorin mehrerer Fachbeiträge zum Thema Apotheken- und Medizinrecht. Seit 2023 ist sie für LABACK LAW tätig.

Kooperation zwischen LABACK LAW und FRUHSTORFER LAW – Ein starkes Team unter einem Dach

LABACK LAW bietet seit jeher eine breite Palette an Rechtsdienstleistungen an – mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht, Arbeitsstrafrecht und Wirtschaftsrecht.

Dr. Susanne Fruhstorfer ist eine renommierte Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere Wirtschafts- und Prozessrecht und sämtlichen Facetten des Insolvenzrechts – sei es als Insolvenzverwalterin oder Beraterin von Unternehmen und Unternehmern in der Krise.

Mit der Fusion unserer Kompetenzen und Ressourcen unter einem Dach setzen wir neue Maßstäbe in der juristischen Beratung. Unsere Mandanten profitieren von einer breiten Palette an Fachwissen und einem ganzheitlichen Ansatz zur Lösung ihrer rechtlichen Probleme.

Wichtige Aktualisierung für Arbeitgeber: Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene bis 2025

Petra Laback spricht auf der Legal Tech Konferenz 2023

Nach dem Motto „KLIENTEN, KLIENTEN, KLIENTEN“ wird auf dieser Konferenz die Digitalisierung der Arbeit für und mit Klienten in den Vordergrund gestellt. Es geht darum, wie Technologien gerade kleineren und mittleren Kanzleien oder Rechtsabteilungen helfen können, Klienten gut, effizient und zeitgemäß zu beraten.

Für welche Rechtsbereiche gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Wir erklären Ihnen gerne, welche Anforderungen an Sie gestellt werden. Wir können Ihnen viel davon mit unserem Whistleblowertool abnehmen.

– Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
– Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
– Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen

Time goes by – HSchG Stichtag bereits am 25.08.2023

Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, ist es von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig mit den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraut zu machen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und eine Kultur der Offenheit und Verantwortlichkeit zu fördern.

Wir erklären Ihnen gerne, welche Anforderungen an Sie gestellt werden. Wir können Ihnen viel davon mit unserem Whistleblowertool abnehmen.

• Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
• Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
• Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen

Mother’s little helper: Valium® – Der „Blockbuster“ der Pharmaindustrie wird 60 Jahre alt

Laienwerbung muss so gestaltet sein, dass der Werbecharakter deutlich zum Ausdruck kommt und das Produkt eindeutig als Arzneimittel dargestellt wird. Werbung und redaktionelle Beiträge sind deutlich zu trennen (§ 52 Abs. 1 Arzneimittelgesetz).

Beraten (Aufklären) statt Haften

Verstößt der Arzt gegen die Aufklärungspflicht, so ist der Eingriff von der Zustimmung des Patienten nicht gedeckt und insgesamt rechtswidrig, auch wenn die Behandlung sorgfältig und fehlerfrei durchgeführt wird.

Der Arzt haftet somit trotz ordnungsgemäßen Handels bei nicht ausreichender Aufklärung des Patienten für die durch die vorgenommene eigenmächtige Behandlung des Patienten entstandenen nachteiligen Folgen.

𝐌𝐢𝐬𝐬𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐫𝐳𝐧𝐞𝐢𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥𝐧: Schlankmacher & Co. aus der Apotheke

Ein Arzneimittel braucht grundsätzlich für die missbräuchliche Verwendung keine Sicherheit zu bieten (z.B. Arzneimittel mit Alkohol, planmäßige Überdosierung, längerer gewohnheitsmäßiger Gebrauch von Schlafmitteln, Tranquilizern, Abführmitteln)

Vertriebene aus der Ukraine: Unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt seit 21.04.2023

Personen mit einer blauen Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) haben ab 21.04.2023 (Inkrafttreten des BGBl 43/2023) freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde in § 1 Abs 2 AuslBG eine lit k eingefügt, wonach das AuslBG nicht auf Vertriebene gem § 62 AsylG 2005, die über einen Ausweis für Vertriebene verfügen, gilt.
Das heißt, Unternehmen brauchen seit dem 21.04.2023 keine Bewilligung durch das AMS, zB Beschäftigungsbewilligung, wenn sie Personen mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen. Vertriebene können jede beliebige Beschäftigung aufnehmen. Dies gilt jedenfalls derzeit bis 04.03.2024. Unternehmen sollten sich dieses Datum als Frist vormerken, danach kann es zu Änderungen gelangen. Bei einem weiteren Andauern des Krieges in der Ukraine könnte jedoch eine Verlängerung der Regelung eintreten.

– Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
– Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
– Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen