LEISTUNGSSPEKTRUM LABACK LAW
Die Kanzlei LABACK LAW bietet sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen eine umfassende Beratung und Vertretung vor Behörden und Gerichten. Diese Leistungen werden anhand individueller Interessen und wirtschaftlicher Bedürfnisse der Mandanten angepasst und stellen unsere oberste Priorität dar.
Die Kanzlei LABACK LAW kann auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen und dient als Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Arbeitsrechts, Immobilienrechts, Wirtschaftsrechts, Zivilrechts, des Verwaltungsstraf- sowie Strafrechts sowie der Prozessführung/Litigation und in allen damit zusammenhängenden Rechtsgebieten.
MAG. PETRA LABACK – RECHTSANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Die Beziehungen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmern, deren Ausgestaltung, Leben und Beendigung werden immer wichtiger. Mag. Petra Laback berät Sie bei der Gestaltung von
- Dienstverträgen, Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, Ausformung und allfällige Änderungen der Arbeitsbeziehungen wie auch einvernehmliche Lösung, Kündigung und als ultimative Lösung Entlassung
- Änderungen im Arbeitsvertrag
- Freizeitausgleich
- Gehaltszahlung
- Kündigungsfrist
- Kündigungsanfechtung
- Kündigungsentschädigung
- Arbeitsunfall
- Arbeitsstrafrecht
- Arbeitnehmerschutzrecht
- Arbeitszeitrecht
- Überstunden
- Entlassung,
- Straftaten im Dienstverhältnis wie zB Untreue, Diebstahl
- Gleichbehandlungsfragen / Antidiskriminierung
- Europäisches Arbeitsrecht
- Managerhaftung
- Betriebsverfassungsrecht
- Datenschutzrecht
- Whistleblowing, Compliance
- Arbeitsgerichtsverfahren
Auch vor Gericht steht Ihnen Mag. Petra Laback und ihr Team mit ihrer langjährigen Erfahrung bei Prozessen zur Seite und erzielt gemeinsam mit Ihnen das wirtschaftlich beste Ergebnis.
In diesem Zusammenhang legen wir im Rahmen unserer Beratung großen Wert auf die Einbeziehung weiterer Rechtsgebiete, die im Arbeitsrecht haben. U.a. setzen immer mehr Unternehmen Personal ein, das von Leiharbeitsfirmen zur Verfügung gestellt wird, womit in der Praxis oft Unsicherheiten bei allen Betroffenen verbunden sind.
Weiters geht es oftmals Straftaten, die im Unternehmen begangen werden, beginnend von Diebstahl bis Betrug, Untreue und auch Industriespionage. Um dem vorzukehren, muss das richtige Compliance und insbesondere Whistleblowing-System etabliert sein.
Darüber hinaus zählt die Beratung in der Organisation Ihrer Belegschaft zu unseren Kernthemen. Dabei geht es um strukturierten Umgang mit den gesetzlichen und kollektivvertraglichen wie auch betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben. Beginnend mit der Anwendung des richtigen Kollektivvertrages, richtigem Einsatz von Gleitzeitvereinbarungen oder anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen, Erstellung von Verhaltenskodices, Betriebsvereinbarungen und vieles mehr. Auch die Wahl bestimmter Verträge wie Anstellung, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag will bedacht sein, da Fehlentscheidungen weitreichende Folgen haben können.
Immer relevanter wird auch das Verwaltungsstrafrecht, insbesondere im Bereich des Arbeitszeitrechts, anderen Arbeitnehmerschutzgesetzen und des Lohn- und Sozialdumpings. Bei Verstößen sind sehr hohe Verwaltungsstrafen vorsehen. Sollte dennoch eine Behörde an Sie herantreten, vertritt Mag. Petra Laback Sie auch im Verwaltungsstrafverfahren.
Darüber hinaus zählen das Datenschutzrecht, Urheberrecht, Schutz von Know-How, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und das Gleichbehandlungsrecht zu unseren Spezialgebieten.
Dr. Karma Hohl – RECHTSANWÄLTIN FÜR APOTHEKENRECHT
RA Dr. Karma Hohl begleitet sie als Expertin in allen den Apothekenbetrieb betreffenden Agenden:
- Erhebung von Einsprüchen gegen die Neuerrichtung einer Konzession
- Erhebung von Einsprüchen gegen die Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke und Filialapotheke
- Einbringung von Rechtmitteln gegen erteilte Konzessionen
- Beantragung einer Neukonzession zum Betrieb einer Apotheke
- Beantragung einer Betriebsanlagengenehmigung
- Beantragung einer Konzession für eine bestehenden Apotheke
- Pacht einer Apotheke
- Miete von Apothekenbetriebsräumlichkeiten
- Errichtung von sämtlichen apothekenrelevanten Verträgen:
- Anteilskaufverträge
- Gesellschaftsverträge
- Mietverträge
- Pachtverträge
- Schenkungsverträge
- Unternehmenskaufverträge
- Versorgungsrentenverträge etc.
- Einbringung von Verlegungsgesuchen innerhalb und außerhalb des Standortes
- Erstellen und Durchsicht von Arbeitsverträgen von Pharmazeuten, PKAs
- Vertretung vor der Disziplinarbehörde, bei Gericht und vor Verwaltungsbehörden
Sollte Sie als Konzessionär oder auch als Mitgesellschafter in gesellschaftsrechtliche oder etwa arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen involviert sein, steht Ihnen Dr. Karma Hohl und ihr Team mit ihrer langjährigen Erfahrung auch bei Prozessen zur Seite und erzielt gemeinsam mit Ihnen das wirtschaftlich beste Ergebnis. Werden an Sie schadenersatzrechtliche Forderungen herangetreten, werden wir diesen auch vor Gericht mit unserem umfassenden „Branchen-Know-How“ entgegentreten.
Nachdem der Apothekenbetrieb streng kontrolliert und visitiert wird, spielt auch das Verwaltungsstrafverfahren (zB. Arbeitszeitrecht, LMSVG) eine unangenehme Rolle; gerne unterstützen wir Sie auch bei der Bekämpfung von hohen Verwaltungsstrafen vor den Verwaltungsbehörden.
LABACK LAW – RECHTSANWÄLTE FÜR IMMOBILIENRECHT
Nahezu jeder Mensch kommt im Laufe seines Lebens mit dieser Rechtsmaterie in Berührung, sei es zum Beispiel als Mieter, Vermieter oder Eigentümer einer Wohnung, eines Einfamilienhauses, einer Geschäftsräumlichkeit oder Gebäudekomplexes und Zinshausbesitzer.
Aufgrund ständiger Neuerungen und Novellen sowie vieldiskutierter Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes hat sich das Miet- und Wohnrecht zu einem komplexen Rechtsgebiet entwickelt. Diese juristische Ausgangslage führt zu einem erheblichen Beratungsbedarf bei Vermietern und Mietern, Käufern- und Verkäufern, Bauträgern, Zinshausbesitzern.
Als Rechtsanwaltskanzlei für Immobilienrecht berät LABACK LAW sowohl Mieter als auch Vermieter u.a. bei folgenden Themen
- Wohnungs-, Haus- und Liegenschaftskauf
- Mietverträge, Pachtverträge, Wohnrechte, Rangordnung oder Grundbuch
- Immobilienentwicklung, Baurechtsverträge, Schenkungs- und Übergabeverträge
- Liegenschaftsaufteilung
- Baumängel, Bauträgervertragsrecht, Bauvertragsrecht
- treuhändische Abwicklung
- Wohnungseigentumsrecht, Wohnungseigentumsbegründung, Liegenschaftsrecht
- immobilienrechtliche Angelegenheiten wie auch Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen hinsichtlich
- Verwaltung und Vermietung der Liegenschaft
- Benützungsregelungen
- Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- laufender Aufwendungen, Abrechnung und Provisionen
Darüber hinaus können offene Abgaben, nicht erkannte Belastungen sowie rechtliche oder bauliche Mängel die ersehnte Liegenschaft schnell zum Alptraum werden lassen.
LABACK LAW berät Sie in all diesen und weiteren Belangen, vertritt Sie bei Gericht und Behörden und prüft und verfasst alle Arten von liegenschaftsbezogenen Verträgen
Durch langjährige Erfahrung steht LABACK LAW für das bestmögliche Ergebnis.
SIE HABEN GELD IM ONLINE-CASINO VERLOREN?
Mag.a Petra Laback und ihr Team von LABACK LAW unterstützen Sie bei der Rückforderung Ihrer Spielverluste.
Sie haben in den vergangenen Jahren schlechte Erfahrungen mit Anbietern von Internet Glücksspielen gemacht, leiden an Spielsucht oder haben enorme Summen bei illegalen Online Glücksspielen in Österreich verloren?
Nach einer Überprüfung Ihres Sachverhaltes bzw. Ihrer Unterlagen übernehmen wir Ihren Fall und holen Ihre Verluste zurück.
Häufig gestellte Fragen:
Weshalb können Verluste rückgefordert werden?
Um Glücksspiele in einem online Casino legal anbieten zu können, benötigt der Anbieter eine Konzession in Österreich. Die Durchführung von Glücksspielen ist in Österreich dem Bund vorbehalten (§ 3 GSpG; Glücksspielmonopol), der dieses Recht als Konzession (Glücksspiel-Lizenz) auf andere übertragen kann (§ 14 Abs. 1 GSpG). Eine solche Konzession besitzt in Österreich jedoch nur win2day (Casino Austria AG).
Sämtliche anderen Online-Casino-Anbieter (darunter Anbieter wie Mr. Green, Pokerstars, Interwetten, bwin, Bet-At-Home, NetBet, Wunderino, William Hill, bet365, Lapalingo, Tipico etc.) besitzen ausländische Lizenzen, jedoch keine Konzession, um in Österreich Glücksspiele anbieten zu können. (Diese Anbieter von Casino Wetten besitzen u.a. Lizenzen in Malta, Gibraltar o.Ä.) Glücksverträge mit Online-Casinos, die in Österreich über keine Konzession verfügen, sind in Österreich deshalb rechtswidrig und illegal, daher unwirksam.
Da der Glücksspielvertrag nichtig ist, können Spielverluste der Spieler von Online-Casinos zurückgefordert werden, was auch der Oberste Gerichtshof bestätigt hat.
Auch Online-Poker gilt als Glücksspiel (§ 1 Abs. 2. GSpG), weshalb auch diese Verluste bei sämtlichen illegalen Online Casinos rückgefordert werden können. Einzig Verluste bei Sportwetten können nicht zurückgefordert werden, da diese rechtlich nicht zum Glücksspiel zählen.
Wir begleiten Sie durch Ihren Prozess und holen Ihr Geld zurück!

Weshalb gibt es dann nach wie vor Online Casinos?
Nur die wenigsten Spieler wissen um ihre Rechte bzw. verfügen über die notwendigen finanziellen Mittel für einen Gerichtsprozess, weshalb es für illegale Online Casinos nach wie vor lukrativ ist, ihre Spiele weiterhin auch unerlaubt in Österreich anzubieten.
Prozessfinanzierung
Das Geld kann nur durch eine Klage gegen das Online Casino vor Gericht zurückgefordert werden.
Hierbei fallen Kosten an, die auf Basis des Spielverlustes als Bemessungsgrundlage nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz berechnet werden und bis zu 10.000,- Euro betragen können.
Bei Bedarf kann – zur Vermeidung von Kostenrisiken – bei einem diesbezüglich erfahrenen Prozessfinanzierer angefragt werden, ob dieser Ihr Verfahren finanziert. Viele Prozessfinanzierer übernehmen die Finanzierung allerdings erst ab einem Nettoverlust von 3.000,- Euro. Die Anfrage bei verschiedenen Prozessfinanzierern können wir für Sie übernehmen.
Was ist ein Prozessfinanzierer?
Im Rahmen der Prozessfinanzierung verpflichtet sich der Prozessfinanzierer, Ihre gesamten Prozesskosten (u.a. Beratungskosten, Gerichtskosten, anwaltliche Vertretungskosten vor Gericht (plus die des Gegners) und ggf. Sachverständigenkosten) zu übernehmen. Im Gegenzug erhält dieser eine Provision vom erstrittenen Betrag, wenn dieses an den Kunden zurückgezahlt wird (Erfolgsprovision). D.h., auch falls der Prozess verloren wird – für den Klienten entstehen keine Kosten, d.h. dieser hat kein Kostenrisiko.
LABACK LAW unterstützt Sie auch bei diesem Vorgang.
Recht der Gesundheitsberufe (Life-Science-Bereich): „Medizinrecht“
RA Dr. Karma Hohl berät als profunde Expertin des „Gesundheitssektors“ sämtliche Gesundheitsdienstleister (Ärzte, Zahnärzte, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheim, Pharmafirmen) und auch Patienten im Bereich „Medizinrecht“. Als langjähriges Mitglied der „Weiterbildungskommission zum Krankenhausfachapotheker“ ist RA Dr. Karma Hohl auch insbesondere der „Krankenhausbetrieb“ und dessen rechtlichen Rahmenbedingungen sehr vertraut. Sollten bereits gerichtliche Ansprüche an Sie herangetragen werden, stehen wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auch bei Gericht zur Seite.
- Arztrecht und Zahnärzterecht:
- Berufsrecht
- Gebührenrecht
- Haftungsfragen
- Praxisübergaben
- Krankenanstaltenrecht: Antrag zur Bewilligung einer Anstaltsapotheke etc.
- Pharmavertragsrecht
- Alten- und Pflegeheimen: Heimverträge, Heimbelieferungsverträge etc.
- Krankenkassenrecht: Leistungsansprüche des Patienten, Regressforderungen gegen Ärzte
- Patientenrechte: Geltendmachung von Haftungsansprüchen
- Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten: Unterstützung bei der Geltendmachung von unlauterem Wettbewerb durch Mitbewerber
LABACK LAW – RECHTSANWÄLTE FÜR PROZESSFÜHRUNG
- Zivilprozessführung
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Sozialrechtsverfahren
- Strafpozessführung
- Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsstrafverfahren
- Wirtschaftsstrafverfahren
- Strafverteidigung
- Wohnrechtliches Außerstreitverfahren
- Exekutionsverfahren
- Inkasso
LABACK LAW – RECHTSANWÄLTE FÜR WIRTSCHAFTS- UND ZIVILRECHT
- Unternehmensrecht
- Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsverträge
- Insolvenzrecht
- Schadenersatzrecht
- Gewährleistungsrecht
- Bauvertragsrecht
- Baumängel
- Vertragsrecht
- Vertragsgestaltung
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
- Kunstrecht
- Urheberrecht
- Persönlichkeitsrechte
- Löschung von Hasspostings
- Medienstrafrecht
- Verkehrsunfallsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Europarecht
- Whistleblowing-Hotlines
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