𝐖𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐏𝐥𝐞𝐢𝐭𝐞𝐠𝐞𝐢𝐞𝐫 𝐤𝐫𝐞𝐢𝐬𝐭:

In der LABACK LAW – Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen mit unseren umfassenden Expertise gerne für “𝐕𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐠𝐞𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐌𝐚ß” zur Verfügung; ist es schon zu spät, unterstützen wir Sie auch beim “𝐄𝐱𝐢𝐭-𝐒𝐳𝐞𝐧𝐚𝐫𝐢𝐨” daraus!

Zu unerwünschten Rechtsfolgen einer Apothekenübernahme fragen Sie Ihre Rechtsanwältin

Nach dem Aspirantenjahr, weiteren Dienstzeiten und vielen Samstags- und Nachtdiensten stellt sich für viele Apotheker die Frage, wie sie ihre berufliche Zukunft weiter gestalten möchten: Den Traum von der eigenen Apotheke realisieren oder doch auf Angestelltenbasis weiterarbeiten? Fragen, bei denen wir Sie gerne beraten.

Vertriebene aus der Ukraine: Verlängerung des Aufenthaltsrechts

Das temporäre Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine wurde nunmehr bis 04.03.2024 verlängert (BGBl. II Nr. 27/2023, kundgemacht am 30.01.2023). Das Aufenthaltsrecht besteht ex lege aufgrund der Vertriebenen-Verordnung, das unabhängig von der Ausstellung eines neuen Ausweises für Vertriebene besteht. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 03.03.2023 weiterhin besteht. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen des Zentralen Melderegisters (ZMR) der Vertriebenen versandt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.

Widerspruch des Betriebsrates zur Kündigung: Verlangen des Dienstnehmers als Voraussetzung für Anfechtung

In einem Betrieb ab 5 Dienstnehmern kann eine Kündigung gem. § 105 ArbVG wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden. Ist ein Betriebsrat errichtet, ist das Vorverfahren einzuhalten. Der Dienstgeber hat den Betriebsrat von der Absicht einer Dienstnehmerkündigung zu unterrichten. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, eine klar formulierte Stellungnahme abzugeben, ob er der Kündigung zustimmt oder widerspricht. Der Betriebsrat kann auch keine Erklärung abgeben.

Petra Laback – Grenzüberschreitendes Arbeiten: Macht es Remote Work möglich? – Podcast #109 – Linde Verlag

Petra Laback – Grenzüberschreitendes Arbeiten: Macht es Remote Work möglich? – Podcast #109 bei Linde Media
Remote Work ist eine zeit- und ortsunabhängige Arbeitsform. Arbeitsaufträge können mobil und flexibel verrichtet werden, eine Anwesenheit im Büro ist somit nicht verpflichtend.

Allerdings gibt es auch bei der freien Rechtswahl Grenzen, wie beispielsweise der Günstigkeitsvorbehalt und Eingriffsnormen. Darunter fallen arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen, die am Ort der tatsächlichen Arbeitsleistung für alle Arbeitnehmer:innen gelten wie beispielweise:

Entlohnung,
Überstundensätze,
Höchstarbeitszeiten,
bezahlter Mindestjahresurlaub,
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
Schutzbestimmungen für Schwangere.

Petra Laback – Arbeitsstrafrecht im Fokus – Podcast #108 bei Linde Verlag

Petra Laback – Arbeitsstrafrecht im Fokus – Podcast #108 bei Linde Verlag
Zu den Themen: Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeit, Lohn- und Sozialdumping, Entsendung, Ausländerbeschäftigung, Arbeitskräfteüberlassung, Datenschutz, Sozialbetrug, organisierte Schwarzarbeit

Wir suchen eine/n: RECHTSANWALTSANWÄRTER (M/W/D) AB GROSSER LU, GGF. MIT PRÜFUNG ODER RECHTSANWALT IN SUBSTITUTION

LABACK LAW ist eine wachsende Kanzlei im Bereich Arbeitsrecht, Arbeitsstrafrecht, Litigation und Immobilienrecht. Wir leben Diversität und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie sind bereit, sich voll
einzubringen und gemeinsam mit der Kanzlei zu wachsen? Sie bringen ein breites rechtliches Interessensspektrum mit, sind motiviert und wollen sich weiterentwickeln?

Dann suchen wir genau Sie!

AUFENTHALTSRECHT FÜR UKRAINISCHE VERTRIEBENE

Auf europäischer Ebene aktivierte der Rat der europäischen Union per Beschluss am 04.03.2022 den vorübergehenden Schutz der Massenzustrom-Richtlinie. Diese gewährt unter anderem einen vorübergehenden Aufenthaltstitel, Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen etc für Vertriebene. Zu betonen ist, dass es sich nicht um Flüchtlinge handelt, sondern eine eigene „Kategorie“ geschaffen wurde. Auf nationaler Ebene wurde diese Richtlinie am 14.03.2022 durch die Vertriebenen-Verordnung umgesetzt.

EuGH-Gutachten: Indexierung der Familienbeihilfe unzulässig

Der EuGH hat mit Urteil vom 22. 01.20 19 in der Rs. C-193/17 Cresco Investigation entschieden, dass die österreichische Rechtslage, in der der Karfreitag nur für Angehörige von bestimmten Religionsgemeinschaften ein arbeitsfreier Tag ist, eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung auf Grund der Religion darstellt.

EuGH Entscheidung C-515/20: „Mehrarbeitszuschläge müssen Jahresurlaube berücksichtigen“

Der EuGH hat mit Urteil vom 22. 01.20 19 in der Rs. C-193/17 Cresco Investigation entschieden, dass die österreichische Rechtslage, in der der Karfreitag nur für Angehörige von bestimmten Religionsgemeinschaften ein arbeitsfreier Tag ist, eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung auf Grund der Religion darstellt.