COVID-19: Prüfungsantrag des OGH betr Bestimmungen des EpidemieG
/in COVID-19 /von p_labackDer OGH hegt Bedenken gegen die Vereinbarkeit des § 7 Abs 1a Satz 2 EpiG mit dem Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung nach Art 94 B-VG sowie in Bezug auf Art 18 B-VG (Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch derart undeutliche Elemente einer Norm, die nicht durch einfache Auslegung bereinigt werden können).
COVID-19-Einreiseverordnung
/in Unkategorisiert, COVID-19 /von p_labackBGBl. II Nr.445/2020: Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung – COVID-19-EinreiseV)
Änderung des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
/in COVID-19 /von p_labackMit dieser Änderung sollen Verbraucher insbesondere Kreditnehmer, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weiterhin entlastet werden.
2. Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung
/in COVID-19 /von p_labackDie 2. Novelle der COVID-19.Maßnahmenverordnung, beinhaltet grundsätzlich neue Regelungen betreffend: „Gelegenheitsmärkte“ sowie „Sportveranstaltungen im Spitzensport.
Kontaktpersonennachverfolgung
/in COVID-19 /von p_labackBei der Kontaktpersonennachverfolgung handelt es sich um die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bzw. das aktive Suchen von Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten und möglicherweise infiziert sind.
Grundbuchs-Novelle 2020
/in COVID-19 /von p_labackInhalt dieser Novelle ist insbesondere eine Regelung für den Fall des Todes beziehungsweise des Verlustes oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor.
22. COVID-19-Gesetz
/in COVID-19 /von p_labackZiel und Zweck dieses Bundesgesetzes ist die Unterstützung von Künstlerinnen und Künstler, die sich auf Grund des Ausbruchs von COVID-19 in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Änderung des EpidemieG
/in COVID-19 /von p_labackGem dem neuen § 49 betragen die Fristen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Verdienstentgang, der aufgrund einer wegen des Auftretens von SARS-CoV-2 ergangenen behördlichen Maßnahme, nunmehr statt 6 Wochen, 3 Monate vom Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen.
NPO-Fonds-Richtlinienverordnung – NPO-FondsRLV
/in COVID-19 /von p_labackGem dem neuen § 49 betragen die Fristen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Verdienstentgang, der aufgrund einer wegen des Auftretens von SARS-CoV-2 ergangenen behördlichen Maßnahme, nunmehr statt 6 Wochen, 3 Monate vom Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen.