Aktuelle Entscheidungen, OGH, VwGH und VwG

VwGH: Keine zusätzliche Bewilligung bei grenzüberschreitender Kettenüberlassung

Aktuelle Gesetzesvorhaben

VwGH: Keine zusätzliche Bewilligung bei grenzüberschreitender Kettenüberlassung

Veranstaltungen

Es konnte leider nichts gefunden werden

Entschuldigung, aber kein Eintrag erfüllt Deine Suchkriterien

helloquence oqmzwnd3thu unsplash

19. COVID-19-Gesetz

BGBl. I Nr. 48/2020: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert werden (19. COVID-19-Gesetz)

Grundsätzlich wird durch dieses Hilfspaket eine steuerliche Erleichterung für die Gastronomie geschaffen.

Durch diese steuerliche Erleichterung können ab 01.07.2020, Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern/innen steuerfreie Essensgutscheine bis zu einem Höchstwert von 8 EUR zur Verfügung stellen. Vor diesem Bundesgesetz lag die Wertgrenze bei 4 EUR. Ferner werden Lebensmittelgutscheine statt bisherigen 1,10 mit 2 EUR steuerbefreit.

Überdies können Geschäftsessen ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 mit 75% statt 50% von der Steuer abgesetzt werden. Für den selben Zeitraum gilt, für die Abgabe von nicht alkoholischen Getränken ein günstigerer Steuersatz von 10%.

Zuletzt wird die Schaumweinsteuer mit 01.07.2020 abgeschafft. Daraus resultiert eine Steuerentlastung von 90 Cent je 0,75l-Flasche.

Inkrafttreten:   01.07.2020

Eintrag teilen