Laback News – Updates aus der Rechtswelt – Aktuelle Blogbeiträge
Petra Laback spricht auf der Legal Tech Konferenz 2023
/in News, Veranstaltungen /von p_labackNach dem Motto “KLIENTEN, KLIENTEN, KLIENTEN” wird auf dieser Konferenz die Digitalisierung der Arbeit für und mit Klienten in den Vordergrund gestellt. Es geht darum, wie Technologien gerade kleineren und mittleren Kanzleien oder Rechtsabteilungen helfen können, Klienten gut, effizient und zeitgemäß zu beraten.
Würdigung – Hans Floretta und Rudolf Strasser zum 100. Geburtstag
/in Veranstaltungen /von p_labackWir erklären Ihnen gerne, welche Anforderungen an Sie gestellt werden. Wir können Ihnen viel davon mit unserem Whistleblowertool abnehmen.
– Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
– Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
– Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen
Future-Law Legal Tech Konferenz 2023
/in Veranstaltungen /von p_labackWir erklären Ihnen gerne, welche Anforderungen an Sie gestellt werden. Wir können Ihnen viel davon mit unserem Whistleblowertool abnehmen.
– Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
– Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
– Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen
Vertriebene aus der Ukraine: Unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt seit 21.04.2023
/in Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, News /von p_labackPersonen mit einer blauen Aufenthaltskarte (“Ausweis für Vertriebene”) haben ab 21.04.2023 (Inkrafttreten des BGBl 43/2023) freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde in § 1 Abs 2 AuslBG eine lit k eingefügt, wonach das AuslBG nicht auf Vertriebene gem § 62 AsylG 2005, die über einen Ausweis für Vertriebene verfügen, gilt.
Das heißt, Unternehmen brauchen seit dem 21.04.2023 keine Bewilligung durch das AMS, zB Beschäftigungsbewilligung, wenn sie Personen mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen. Vertriebene können jede beliebige Beschäftigung aufnehmen. Dies gilt jedenfalls derzeit bis 04.03.2024. Unternehmen sollten sich dieses Datum als Frist vormerken, danach kann es zu Änderungen gelangen. Bei einem weiteren Andauern des Krieges in der Ukraine könnte jedoch eine Verlängerung der Regelung eintreten.
– Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
– Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
– Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen
Karma Hohl spricht auf der Manz Jahrestagung Medizinrecht 2024
/in News /von p_labackKooperation zwischen LABACK LAW und FRUHSTORFER LAW – Ein starkes Team unter einem Dach
/in News /von p_labackWichtige Aktualisierung für Arbeitgeber: Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene bis 2025
/in Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, News /von p_labackPetra Laback spricht auf der Legal Tech Konferenz 2023
/in News, Veranstaltungen /von p_labackFür welche Rechtsbereiche gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
/in News, Whistleblowing /von p_labackTime goes by – HSchG Stichtag bereits am 25.08.2023
/in News, Whistleblowing /von p_labackMother’s little helper: Valium® – Der „Blockbuster“ der Pharmaindustrie wird 60 Jahre alt
/in Apothekenrecht, Medizinrecht /von p_labackBeraten (Aufklären) statt Haften
/in Apothekenrecht, Medizinrecht, News /von p_laback𝐌𝐢𝐬𝐬𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐫𝐳𝐧𝐞𝐢𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥𝐧: Schlankmacher & Co. aus der Apotheke
/in Apothekenrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, News /von p_labackVertriebene aus der Ukraine: Unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt seit 21.04.2023
/in Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, News /von p_laback