Mother’s little helper: Valium® – Der „Blockbuster“ der Pharmaindustrie wird 60 Jahre alt

Laienwerbung muss so gestaltet sein, dass der Werbecharakter deutlich zum Ausdruck kommt und das Produkt eindeutig als Arzneimittel dargestellt wird. Werbung und redaktionelle Beiträge sind deutlich zu trennen (§ 52 Abs. 1 Arzneimittelgesetz).

Beraten (Aufklären) statt Haften

Verstößt der Arzt gegen die Aufklärungspflicht, so ist der Eingriff von der Zustimmung des Patienten nicht gedeckt und insgesamt rechtswidrig, auch wenn die Behandlung sorgfältig und fehlerfrei durchgeführt wird.

Der Arzt haftet somit trotz ordnungsgemäßen Handels bei nicht ausreichender Aufklärung des Patienten für die durch die vorgenommene eigenmächtige Behandlung des Patienten entstandenen nachteiligen Folgen.

𝐌𝐢𝐬𝐬𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐫𝐳𝐧𝐞𝐢𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥𝐧: Schlankmacher & Co. aus der Apotheke

Ein Arzneimittel braucht grundsätzlich für die missbräuchliche Verwendung keine Sicherheit zu bieten (z.B. Arzneimittel mit Alkohol, planmäßige Überdosierung, längerer gewohnheitsmäßiger Gebrauch von Schlafmitteln, Tranquilizern, Abführmitteln)

𝐅𝐢𝐫𝐦𝐚 𝐁𝐚𝐲𝐞𝐫 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐔𝐒𝐀 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐢𝐟𝐟𝐞𝐧

LABACK LAW berät Sie u.a. in sämtlichen Bereichen des Pharmarechts, Arzneimittelrechts und Apothekenrechts sowie Arbeitsrechts.

(Tödliche) Verwechslung bei Arzneimitteln

Die Kanzlei LABACK LAW – Rechtsanwaltskanzlei berät Sie gerne auch zur Thematik “𝐀𝐩𝐨𝐭𝐡𝐞𝐤𝐞𝐧𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐦𝐞𝐞𝐭𝐬 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭”.

𝐖𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐏𝐥𝐞𝐢𝐭𝐞𝐠𝐞𝐢𝐞𝐫 𝐤𝐫𝐞𝐢𝐬𝐭:

In der LABACK LAW – Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen mit unseren umfassenden Expertise gerne für “𝐕𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐠𝐞𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐌𝐚ß” zur Verfügung; ist es schon zu spät, unterstützen wir Sie auch beim “𝐄𝐱𝐢𝐭-𝐒𝐳𝐞𝐧𝐚𝐫𝐢𝐨” daraus!

Zu unerwünschten Rechtsfolgen einer Apothekenübernahme fragen Sie Ihre Rechtsanwältin

Nach dem Aspirantenjahr, weiteren Dienstzeiten und vielen Samstags- und Nachtdiensten stellt sich für viele Apotheker die Frage, wie sie ihre berufliche Zukunft weiter gestalten möchten: Den Traum von der eigenen Apotheke realisieren oder doch auf Angestelltenbasis weiterarbeiten? Fragen, bei denen wir Sie gerne beraten.