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Wichtige Aktualisierung für Arbeitgeber: Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene bis 2025

Unternehmen, die internationale Talente suchen, aufgepasst: Eine entscheidende Entwicklung in der EU-Gesetzgebung könnte Ihre Rekrutierungsstrategie beeinflussen!

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine signifikante Verlängerung des temporären Schutzes für Vertriebene geeinigt, was die Geltungsdauer der Vertriebenen-Verordnung bis zum 4. März 2025 ausdehnt. Der EU-Rats-Beschluss 2023/2409 basiert auf der Massenzustrom-Richtlinie 2001/55/EG und knüpft sich die Dauer der Vertriebenen-Verordnung an einen solchen Beschluss. Dadurch wird sichergestellt, dass registrierte Vertriebene ein fortgesetztes Aufenthaltsrecht genießen, ohne dass weitere Schritte erforderlich sind. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird automatisch neue Ausweise mit verlängertem Gültigkeitsdatum an alle registrierten Vertriebenen übermitteln.

Darüber hinaus anerkennt eine neuere Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs das durch die Vertriebenen-Verordnung gewährte Aufenthaltsrecht als Aufenthaltstitel im Sinne der Dublin III-Verordnung. Dies unterstreicht die Rechtssicherheit und Stabilität für Vertriebene im Bundesgebiet und bietet Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, von einem diversifizierten Talentpool zu profitieren.

Aufgrund einer Ausnahme in § 1 Abs 2 lit k AuslBG benötigen Vertriebene mit einem Vertriebenen-Ausweis keine Beschäftigungsbewilligung oder sonstige arbeitsmarktrechtliche Bewilligung.

Für Arbeitgeber bedeutet dies eine verlängerte Möglichkeit, qualifizierte Arbeitskräfte, die unter diese Regelung fallen, ohne zusätzliche bürokratische Hürden zu beschäftigen. Es ist ein wichtiger Moment, um Diversität und Inklusion in der Arbeitswelt weiter zu fördern und gleichzeitig zur sozialen und wirtschaftlichen Integration von Vertriebenen beizutragen.

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