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Time goes by – HSchG Stichtag bereits am 25.08.2023

In Österreich ist der Stichtag eingetreten, dass Unternehmen mit 250 Dienstnehmer und mehr müssen ab 25.08.2023 ein Hinweisgebersystem implementiert haben müssen. Ab sofort müssen Hinweisgeber in solchen Unternehmen die Möglichkeit haben, geschützt auf Missstände, Rechtsverstöße oder andere kritische Vorkommnisse in ihren Organisationen hinzuweisen. 

 

Für Unternehmen und Organisationen mit 50 bis 249 Beschäftigten ist die Frist bis zum 17.12.2023 festgesetzt (§ 11 iVm § 28 HSchG). 

 

Die Einführung eines solchen Meldemechanismus ist jedoch nur der erste Schritt. Neben der Einrichtung des Systems müssen Unternehmen auch sicherstellen, dass sie einen effektiven Bearbeitungsprozess für die eingehenden Hinweise etablieren. Dies umfasst die rechtzeitige Prüfung, die Beachtung gesetzlicher Fristen, laufendes Monitoring und die Bewertung der Relevanz der gemeldeten Informationen. 

 

Das Gesetz legt strenge Anforderungen an den Schutz der Hinweisgeber und den Umgang mit den gemeldeten Hinweisen fest. Es fordert klare Abläufe, transparente Informationsweitergabe und Rechtssicherheit bei der Prüfung der gemeldeten Vorfälle. 

 

Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, ist es von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig mit den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraut zu machen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und eine Kultur der Offenheit und Verantwortlichkeit zu fördern. 

 

Wir erklären Ihnen gerne, welche Anforderungen an Sie gestellt werden. Wir können Ihnen viel davon mit unserem Whistleblowertool abnehmen. 

 

  • Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht. 
  • Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte 
  • Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen 
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