𝐌𝐢𝐬𝐬𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐫𝐳𝐧𝐞𝐢𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥𝐧: Schlankmacher & Co. aus der Apotheke

Ein Arzneimittel braucht grundsätzlich für die missbräuchliche Verwendung keine Sicherheit zu bieten (z.B. Arzneimittel mit Alkohol, planmäßige Überdosierung, längerer gewohnheitsmäßiger Gebrauch von Schlafmitteln, Tranquilizern, Abführmitteln)

Vertriebene aus der Ukraine: Unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt seit 21.04.2023

Personen mit einer blauen Aufenthaltskarte (“Ausweis für Vertriebene”) haben ab 21.04.2023 (Inkrafttreten des BGBl 43/2023) freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde in § 1 Abs 2 AuslBG eine lit k eingefügt, wonach das AuslBG nicht auf Vertriebene gem § 62 AsylG 2005, die über einen Ausweis für Vertriebene verfügen, gilt.
Das heißt, Unternehmen brauchen seit dem 21.04.2023 keine Bewilligung durch das AMS, zB Beschäftigungsbewilligung, wenn sie Personen mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen. Vertriebene können jede beliebige Beschäftigung aufnehmen. Dies gilt jedenfalls derzeit bis 04.03.2024. Unternehmen sollten sich dieses Datum als Frist vormerken, danach kann es zu Änderungen gelangen. Bei einem weiteren Andauern des Krieges in der Ukraine könnte jedoch eine Verlängerung der Regelung eintreten.

– Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
– Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
– Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen

𝐅𝐢𝐫𝐦𝐚 𝐁𝐚𝐲𝐞𝐫 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐔𝐒𝐀 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐢𝐟𝐟𝐞𝐧

LABACK LAW berät Sie u.a. in sämtlichen Bereichen des Pharmarechts, Arzneimittelrechts und Apothekenrechts sowie Arbeitsrechts.

(Tödliche) Verwechslung bei Arzneimitteln

Die Kanzlei LABACK LAW – Rechtsanwaltskanzlei berät Sie gerne auch zur Thematik “𝐀𝐩𝐨𝐭𝐡𝐞𝐤𝐞𝐧𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐦𝐞𝐞𝐭𝐬 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭”.

Vertriebene aus der Ukraine: Verlängerung des Aufenthaltsrechts

Das temporäre Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine wurde nunmehr bis 04.03.2024 verlängert (BGBl. II Nr. 27/2023, kundgemacht am 30.01.2023). Das Aufenthaltsrecht besteht ex lege aufgrund der Vertriebenen-Verordnung, das unabhängig von der Ausstellung eines neuen Ausweises für Vertriebene besteht. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 03.03.2023 weiterhin besteht. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen des Zentralen Melderegisters (ZMR) der Vertriebenen versandt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.

Widerspruch des Betriebsrates zur Kündigung: Verlangen des Dienstnehmers als Voraussetzung für Anfechtung

In einem Betrieb ab 5 Dienstnehmern kann eine Kündigung gem. § 105 ArbVG wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden. Ist ein Betriebsrat errichtet, ist das Vorverfahren einzuhalten. Der Dienstgeber hat den Betriebsrat von der Absicht einer Dienstnehmerkündigung zu unterrichten. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, eine klar formulierte Stellungnahme abzugeben, ob er der Kündigung zustimmt oder widerspricht. Der Betriebsrat kann auch keine Erklärung abgeben.

Petra Laback – Grenzüberschreitendes Arbeiten: Macht es Remote Work möglich? – Podcast #109 – Linde Verlag

Petra Laback – Grenzüberschreitendes Arbeiten: Macht es Remote Work möglich? – Podcast #109 bei Linde Media
Remote Work ist eine zeit- und ortsunabhängige Arbeitsform. Arbeitsaufträge können mobil und flexibel verrichtet werden, eine Anwesenheit im Büro ist somit nicht verpflichtend.

Allerdings gibt es auch bei der freien Rechtswahl Grenzen, wie beispielsweise der Günstigkeitsvorbehalt und Eingriffsnormen. Darunter fallen arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen, die am Ort der tatsächlichen Arbeitsleistung für alle Arbeitnehmer:innen gelten wie beispielweise:

Entlohnung,
Überstundensätze,
Höchstarbeitszeiten,
bezahlter Mindestjahresurlaub,
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
Schutzbestimmungen für Schwangere.

Petra Laback – Arbeitsstrafrecht im Fokus – Podcast #108 bei Linde Verlag

Petra Laback – Arbeitsstrafrecht im Fokus – Podcast #108 bei Linde Verlag
Zu den Themen: Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeit, Lohn- und Sozialdumping, Entsendung, Ausländerbeschäftigung, Arbeitskräfteüberlassung, Datenschutz, Sozialbetrug, organisierte Schwarzarbeit