Karma Hohl spricht auf der Manz Jahrestagung Medizinrecht 2024

Karma Hohl diskutiert dabei Fragen wie: Wer hat welche Kompetenzen? Wer haftet für ein fehlerhaftes Arzneimittel? Inwiefern haftet der Apothekeninhaber für das Apothekenunternehmen? Die Apothekengesetz-Novelle 2024

Dr. Karma Hohl hat sich neben dem Liegenschafts- und Immobilienrecht (va Bauträgervertragsrecht), Unternehmens- und Gesellschaftsrecht insbesondere auf das Apotheken- und Medizinrecht spezialisiert. Zuvor war sie über 10 Jahre für die Rechtsabteilung der Österreichische Apothekerkammer tätig. Sie ist Autorin mehrerer Fachbeiträge zum Thema Apotheken- und Medizinrecht. Seit 2023 ist sie für LABACK LAW tätig.

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Laback Law und CLARIUS.LEGAL entschließen sich zu internationaler Kooperation

Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, ist es von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig mit den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraut zu machen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und eine Kultur der Offenheit und Verantwortlichkeit zu fördern.

Wir erklären Ihnen gerne, welche Anforderungen an Sie gestellt werden. Wir können Ihnen viel davon mit unserem Whistleblowertool abnehmen.

• Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
• Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
• Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen

Beraten (Aufklären) statt Haften

Verstößt der Arzt gegen die Aufklärungspflicht, so ist der Eingriff von der Zustimmung des Patienten nicht gedeckt und insgesamt rechtswidrig, auch wenn die Behandlung sorgfältig und fehlerfrei durchgeführt wird.

Der Arzt haftet somit trotz ordnungsgemäßen Handels bei nicht ausreichender Aufklärung des Patienten für die durch die vorgenommene eigenmächtige Behandlung des Patienten entstandenen nachteiligen Folgen.

COVID-19-Einreiseverordnung

BGBl. II Nr.445/2020: Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung – COVID-19-EinreiseV)

Pressekonferenz der Justizministerin 18.03.2020, 16:20 Uhr

Kurze Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:
Verwaltungsrechtliche, gerichtliche und materielle Fristen werden bis 30.04.2020 unterbrochen und laufen erst ab 01.05.2020 weiter.
Die Insolvenzantragsfrist wird auf 120 Tage verlängert.
Ab wann dies gelten wird ist noch nicht ganz klar.