Grundbuchs-Novelle 2020
BGBI. I Nr. 81/2020: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden (Grundbuchsnovelle 2020)
Inhalt dieser Novelle ist insbesondere eine Regelung für den Fall des Todes beziehungsweise des Verlustes oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor.
Ferner ist die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch, auf einer Rangordnungserklärung oder auf einer Zustimmungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder problemlos möglich.
Zudem beinhaltet die Novelle Regelungen betreffend: die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist, die Berechtigung zur Antragstellung in Grundbuchsverfahren für die durch die begehrte Grundbuchshandlung belastete Partei und die Verständigung von Erledigungen der Grundbuchsgesuche.
Inkrafttreten: 01.10.2020


VwGH: Keine zusätzliche Bewilligung bei grenzüberschreitender Kettenüberlassung
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