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COVID-19-Einreiseverordnung

BGBl. II Nr.445/2020: Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung – COVID-19-EinreiseV)

Die Einreiseverordnung beinhaltet gesundheits- und sanitätspolizeiliche Maßnahmen betreffend die Einreise in das Bundesgebiet zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.

Grundsätzlich gilt das Personen aus den EU-/EWR-Staaten, aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich ohne Einschränkungen einreisen dürfen, wenn sie sich in den letzten 10 Tagen ausschließlich in Österreich oder einem anderen der aufgezählten Staaten aufgehalten haben

Die Einreise aus sonstigen Staaten ist weiterhin grundsätzlich nicht möglich. Jedoch bestehen für gewisse Personengruppen Ausnahmen betreffend dem Einreise Verbot aus sonstigen Ländern. Für diese Ausnahmefälle gilt, dass sie bei Einreise ein ärztliches Zeugnis vorlegen müssen, welches einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt. Die Probenahme dafür darf im Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Kann ein solches nicht vorgelegt werden, kommt es zu einer 10-tägige Quarantäne. Ferner wird binnen 48 Stunden ein Covid-Test veranlasst. Ist der Test negativ, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet.

Inkrafttreten:   17.10.2020

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