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Kontaktpersonennachverfolgung

Behördlichen Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung.

Bei der Kontaktpersonennachverfolgung handelt es sich um die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bzw. das aktive Suchen von Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten und möglicherweise infiziert sind.

Man differenziert grundsätzlich zwei Kategorien von Kontaktpersonen: Kategorie I (hohes Risiko) und Kategorie II (niedriges Risiko).

!ACHTUNG!

Die Ansteckungsfähigkeit infizierter Personen beginnt bereits 48 Stunden vor Erkrankungsbeginn, somit vor Auftreten der Symptome.

Bestanden während dem Kontakt zum bestätigten Fall geeignete und korrekt umgesetzte Schutzmaßnahmen (z.B. Mund-Nasen-Schutz) können die betroffenen Kontaktpersonen, in begründeten Einzelfällen nach einer Nutzen- Risikoabwägung sowie dem Ermessen der zuständigen Gesundheitsbehörde als Kontaktpersonen der Kategorie II klassifiziert werden.

Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung ermittelt die Gesundheitsbehörde die Kontakte des Betroffenen rückwirkend 2 Tage vor dem Auftreten erster Symptome bzw. 2 Tage vor der positiven Probenentnahme.

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