2. Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung
BGBl. II Nr. 446/2020: Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Maßnahmenverordnung geändert wird (2. COVID-19-MV-Novelle)
Die 2. Novelle der COVID-19. Maßnahmenverordnung, beinhaltet grundsätzlich neue Regelungen betreffend: „Gelegenheitsmärkte“ sowie „Sportveranstaltungen im Spitzensport. Für beide Veranstaltungsformen werden konkrete Vorsichtsmaßnahmen insbesondere Hygienemaßnahmen vorgeschrieben, die ein sicheres Besuchen dieser Veranstaltungen gewährleisten sollen.
Inkrafttreten: 15.10.2020
AUFENTHALTSRECHT FÜR UKRAINISCHE VERTRIEBENE
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