Neuerungen bei der Corona-Kurzarbeit
Laut Medienberichten (ZIB 2 18.3.2020 und Ö1 Morgenjournal 19.3.2020, Dr. Christoph Klein, AK) wird heute gegen Mittag eine Neuerung der Richtlinie für die Corona-Kurzarbeit beschlossen.
Laback News – Updates aus der Rechtswelt – Veranstaltungen
Laut Medienberichten (ZIB 2 18.3.2020 und Ö1 Morgenjournal 19.3.2020, Dr. Christoph Klein, AK) wird heute gegen Mittag eine Neuerung der Richtlinie für die Corona-Kurzarbeit beschlossen.
Ein erheblicher Anteil der Beschäftigten in ganz Österreich verrichtet von heute auf morgen seine Arbeit von zu Hause, d.h. vom Home-Office aus, auch Telearbeit genannt.
Die Regierung und Sozialpartner haben sich geeinigt, dass ab sofort eine Kostenübernahme der Dienstgeberbeiträge schon ab dem ersten Monat statt erst ab dem vierten Monat möglich ist.
Die Corona-Krise stellt alle Unternehmen vor wirtschaftliche Herausforderungen. Unternehmen suchen nach Möglichkeiten der Kostenreduktion, nicht nur der Personalkosten, sondern allgemein, insbesondere auch der Mietzinse.
BMF und Sozialversicherungsträger haben Erleichterungen für die Stundung und Herabsetzung von Abgaben und Beiträgen eingeführt, um die Liquidität von Unternehmen zu schonen.
Der Geschäftsführer eines Unternehmens wurde gem § 9 VStG zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Arbeitnehmer hatte mit einem Frontgabelstapler Verladearbeiten auf einen Waggon durchgeführt. Der Arbeitnehmer hat die vorhandene Absturzsicherung aus praktischen Gründen ausgehängt. Der Stapler ist seitlich vom Waggon gestürzt und hat sich der Arbeitnehmer den Fuß eingeklemmt.
Petra Laback spricht auf der Legal Tech Konferenz 2023
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