!!! Erleichterung bei der Corona-Kurzarbeit
Die Regierung und Sozialpartner haben sich geeinigt, dass ab sofort eine Kostenübernahme der Dienstgeberbeiträge schon ab dem ersten Monat statt erst ab dem vierten Monat möglich ist.
Laback News – Updates aus der Rechtswelt – Veranstaltungen
Die Regierung und Sozialpartner haben sich geeinigt, dass ab sofort eine Kostenübernahme der Dienstgeberbeiträge schon ab dem ersten Monat statt erst ab dem vierten Monat möglich ist.
Die Corona-Krise stellt alle Unternehmen vor wirtschaftliche Herausforderungen. Unternehmen suchen nach Möglichkeiten der Kostenreduktion, nicht nur der Personalkosten, sondern allgemein, insbesondere auch der Mietzinse.
BMF und Sozialversicherungsträger haben Erleichterungen für die Stundung und Herabsetzung von Abgaben und Beiträgen eingeführt, um die Liquidität von Unternehmen zu schonen.
BGBl. I Nr. 30/2020 Bundesgesetz, mit dem das 1. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID19 in der Justiz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und das ZivilrechtsMediationsgesetz geändert werden. Artikel (2): Änderung des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes
Artikel (3)
Der Geschäftsführer eines Unternehmens wurde gem § 9 VStG zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Arbeitnehmer hatte mit einem Frontgabelstapler Verladearbeiten auf einen Waggon durchgeführt. Der Arbeitnehmer hat die vorhandene Absturzsicherung aus praktischen Gründen ausgehängt. Der Stapler ist seitlich vom Waggon gestürzt und hat sich der Arbeitnehmer den Fuß eingeklemmt.
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Petra Laback spricht auf der Legal Tech Konferenz 2023
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