Petra Laback spricht auf der Legal Tech Konferenz 2023

Nach dem Motto “KLIENTEN, KLIENTEN, KLIENTEN” wird auf dieser Konferenz die Digitalisierung der Arbeit für und mit Klienten in den Vordergrund gestellt. Es geht darum, wie Technologien gerade kleineren und mittleren Kanzleien oder Rechtsabteilungen helfen können, Klienten gut, effizient und zeitgemäß zu beraten.

Würdigung – Hans Floretta und Rudolf Strasser zum 100. Geburtstag

Wir erklären Ihnen gerne, welche Anforderungen an Sie gestellt werden. Wir können Ihnen viel davon mit unserem Whistleblowertool abnehmen.

– Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
– Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
– Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen

Future-Law Legal Tech Konferenz 2023

Wir erklären Ihnen gerne, welche Anforderungen an Sie gestellt werden. Wir können Ihnen viel davon mit unserem Whistleblowertool abnehmen.

– Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
– Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
– Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen

Vertriebene aus der Ukraine: Unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt seit 21.04.2023

Personen mit einer blauen Aufenthaltskarte (“Ausweis für Vertriebene”) haben ab 21.04.2023 (Inkrafttreten des BGBl 43/2023) freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde in § 1 Abs 2 AuslBG eine lit k eingefügt, wonach das AuslBG nicht auf Vertriebene gem § 62 AsylG 2005, die über einen Ausweis für Vertriebene verfügen, gilt.
Das heißt, Unternehmen brauchen seit dem 21.04.2023 keine Bewilligung durch das AMS, zB Beschäftigungsbewilligung, wenn sie Personen mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen. Vertriebene können jede beliebige Beschäftigung aufnehmen. Dies gilt jedenfalls derzeit bis 04.03.2024. Unternehmen sollten sich dieses Datum als Frist vormerken, danach kann es zu Änderungen gelangen. Bei einem weiteren Andauern des Krieges in der Ukraine könnte jedoch eine Verlängerung der Regelung eintreten.

– Technologie, die völlig anonyme Hinweise an Ihr Unternehmen ermöglicht.
– Überprüfung von Hinweisen durch Rechtsanwälte
– Übernahme der Abwicklung und Einhaltung der Fristen

Widerspruch des Betriebsrates zur Kündigung: Verlangen des Dienstnehmers als Voraussetzung für Anfechtung

In einem Betrieb ab 5 Dienstnehmern kann eine Kündigung gem. § 105 ArbVG wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden. Ist ein Betriebsrat errichtet, ist das Vorverfahren einzuhalten. Der Dienstgeber hat den Betriebsrat von der Absicht einer Dienstnehmerkündigung zu unterrichten. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, eine klar formulierte Stellungnahme abzugeben, ob er der Kündigung zustimmt oder widerspricht. Der Betriebsrat kann auch keine Erklärung abgeben.

56. Wissenschaftliche Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Der OGH hegt Bedenken gegen die Vereinbarkeit des § 7 Abs 1a Satz 2 EpiG mit dem Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung nach Art 94 B-VG sowie in Bezug auf Art 18 B-VG (Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch derart undeutliche Elemente einer Norm, die nicht durch einfache Auslegung bereinigt werden können).

„Persönlicher Feiertag“ In-Kraft-Treten am 22.03.2019

Der EuGH hat mit Urteil vom 22. 01.20 19 in der Rs. C-193/17 Cresco Investigation entschieden, dass die österreichische Rechtslage, in der der Karfreitag nur für Angehörige von bestimmten Religionsgemeinschaften ein arbeitsfreier Tag ist, eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung auf Grund der Religion darstellt.

EuGH vom 22.1.2020, C-32/19 Pensionsversicherungsanstalt

Gem Art 16 RL 2004/38/EG (Unionsbürger-RL) erwirbt ein Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat das Recht auf Daueraufenthalt, wenn er sich dort ununterbrochen rechtmäßig fünf Jahre aufgehalten hat. Art 17 Abs 1 lit a sieht eine Ausnahme für Personen vor, die im Aufnahmemitgliedstaat aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.