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Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden.
Artikel (1): Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Grundsätzlich sieht das Bundesgesetz vor, dass die allgemeine Risikogruppe durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, unter Berücksichtigung jeweiliger Empfehlung von einer Expertengruppe, per Verordnung definiert wird. Diese Verordnung wird rückwirkend mit dem Tag der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft treten.
Artikel 1: Änderung des Einkommensteuergesetzes; Artikel 2: Änderung des Umsatzsteuergesetzes; Artikel 4: Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz; Artikel 8: Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (CFPG)
Diese Änderungen dienen einerseits der Sicherstellung des COVID-19-Fonds sowie andererseits der Anhebung der Auszahlungsobergrenzen iSd Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022.
Die neue Bundsrichtlinie für die COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe wurde heute, dem 19.03.2020, veröffentlicht:
Die Richtlinie gilt rückwirkend ab 01.03.2020. Die KUA-Richtlinie aus 2018 tritt außer Kraft.
Die Regierung und Sozialpartner haben sich geeinigt, dass ab sofort eine Kostenübernahme der Dienstgeberbeiträge schon ab dem ersten Monat statt erst ab dem vierten Monat möglich ist.
Die Corona-Krise stellt alle Unternehmen vor wirtschaftliche Herausforderungen. Unternehmen suchen nach Möglichkeiten der Kostenreduktion, nicht nur der Personalkosten, sondern allgemein, insbesondere auch der Mietzinse.
BMF und Sozialversicherungsträger haben Erleichterungen für die Stundung und Herabsetzung von Abgaben und Beiträgen eingeführt, um die Liquidität von Unternehmen zu schonen.
BGBl. I Nr. 30/2020 Bundesgesetz, mit dem das 1. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID19 in der Justiz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und das ZivilrechtsMediationsgesetz geändert werden. Artikel (2): Änderung des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes
Artikel (3)
Der Geschäftsführer eines Unternehmens wurde gem § 9 VStG zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Arbeitnehmer hatte mit einem Frontgabelstapler Verladearbeiten auf einen Waggon durchgeführt. Der Arbeitnehmer hat die vorhandene Absturzsicherung aus praktischen Gründen ausgehängt. Der Stapler ist seitlich vom Waggon gestürzt und hat sich der Arbeitnehmer den Fuß eingeklemmt.
AUFENTHALTSRECHT FÜR UKRAINISCHE VERTRIEBENE
/in Aktuelle Entscheidungen, News /von p_labackEuGH-Gutachten: Indexierung der Familienbeihilfe unzulässig
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