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Vertriebene aus der Ukraine: Verlängerung des Aufenthaltsrechts

Das temporäre Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine wurde nunmehr bis 04.03.2024 verlängert (BGBl. II Nr. 27/2023, kundgemacht am 30.01.2023). Das Aufenthaltsrecht besteht ex lege aufgrund der Vertriebenen-Verordnung, das unabhängig von der Ausstellung eines neuen Ausweises für Vertriebene besteht. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 03.03.2023 weiterhin besteht. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen des Zentralen Melderegisters (ZMR) der Vertriebenen versandt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.