(Tödliche) Verwechslung bei Arzneimitteln
Die Kanzlei LABACK LAW – Rechtsanwaltskanzlei berät Sie gerne auch zur Thematik “𝐀𝐩𝐨𝐭𝐡𝐞𝐤𝐞𝐧𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐦𝐞𝐞𝐭𝐬 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭”.
Laback News – Updates aus der Rechtswelt – Veranstaltungen
Die Kanzlei LABACK LAW – Rechtsanwaltskanzlei berät Sie gerne auch zur Thematik “𝐀𝐩𝐨𝐭𝐡𝐞𝐤𝐞𝐧𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐦𝐞𝐞𝐭𝐬 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭”.
In der LABACK LAW – Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen mit unseren umfassenden Expertise gerne für “𝐕𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐠𝐞𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐌𝐚ß” zur Verfügung; ist es schon zu spät, unterstützen wir Sie auch beim “𝐄𝐱𝐢𝐭-𝐒𝐳𝐞𝐧𝐚𝐫𝐢𝐨” daraus!
Nach dem Aspirantenjahr, weiteren Dienstzeiten und vielen Samstags- und Nachtdiensten stellt sich für viele Apotheker die Frage, wie sie ihre berufliche Zukunft weiter gestalten möchten: Den Traum von der eigenen Apotheke realisieren oder doch auf Angestelltenbasis weiterarbeiten? Fragen, bei denen wir Sie gerne beraten.
Das temporäre Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine wurde nunmehr bis 04.03.2024 verlängert (BGBl. II Nr. 27/2023, kundgemacht am 30.01.2023). Das Aufenthaltsrecht besteht ex lege aufgrund der Vertriebenen-Verordnung, das unabhängig von der Ausstellung eines neuen Ausweises für Vertriebene besteht. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 03.03.2023 weiterhin besteht. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen des Zentralen Melderegisters (ZMR) der Vertriebenen versandt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.
In einem Betrieb ab 5 Dienstnehmern kann eine Kündigung gem. § 105 ArbVG wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden. Ist ein Betriebsrat errichtet, ist das Vorverfahren einzuhalten. Der Dienstgeber hat den Betriebsrat von der Absicht einer Dienstnehmerkündigung zu unterrichten. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, eine klar formulierte Stellungnahme abzugeben, ob er der Kündigung zustimmt oder widerspricht. Der Betriebsrat kann auch keine Erklärung abgeben.
Petra Laback – Arbeitsstrafrecht im Fokus – Podcast #108 bei Linde Verlag
Zu den Themen: Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeit, Lohn- und Sozialdumping, Entsendung, Ausländerbeschäftigung, Arbeitskräfteüberlassung, Datenschutz, Sozialbetrug, organisierte Schwarzarbeit
LABACK LAW ist eine wachsende Kanzlei im Bereich Arbeitsrecht, Arbeitsstrafrecht, Litigation und Immobilienrecht. Wir leben Diversität und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie sind bereit, sich voll
einzubringen und gemeinsam mit der Kanzlei zu wachsen? Sie bringen ein breites rechtliches Interessensspektrum mit, sind motiviert und wollen sich weiterentwickeln?
Dann suchen wir genau Sie!
Auf europäischer Ebene aktivierte der Rat der europäischen Union per Beschluss am 04.03.2022 den vorübergehenden Schutz der Massenzustrom-Richtlinie. Diese gewährt unter anderem einen vorübergehenden Aufenthaltstitel, Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen etc für Vertriebene. Zu betonen ist, dass es sich nicht um Flüchtlinge handelt, sondern eine eigene „Kategorie“ geschaffen wurde. Auf nationaler Ebene wurde diese Richtlinie am 14.03.2022 durch die Vertriebenen-Verordnung umgesetzt.
Der EuGH hat mit Urteil vom 22. 01.20 19 in der Rs. C-193/17 Cresco Investigation entschieden, dass die österreichische Rechtslage, in der der Karfreitag nur für Angehörige von bestimmten Religionsgemeinschaften ein arbeitsfreier Tag ist, eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung auf Grund der Religion darstellt.
Der EuGH hat mit Urteil vom 22. 01.20 19 in der Rs. C-193/17 Cresco Investigation entschieden, dass die österreichische Rechtslage, in der der Karfreitag nur für Angehörige von bestimmten Religionsgemeinschaften ein arbeitsfreier Tag ist, eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung auf Grund der Religion darstellt.
Petra Laback spricht auf der Legal Tech Konferenz 2023
/in News, Veranstaltungen /von p_labackWürdigung – Hans Floretta und Rudolf Strasser zum 100. Geburtstag
/in Veranstaltungen /von p_labackFuture-Law Legal Tech Konferenz 2023
/in Veranstaltungen /von p_laback56. Wissenschaftliche Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht
/in Veranstaltungen /von p_laback