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Zu unerwünschten Rechtsfolgen einer Apothekenübernahme fragen Sie Ihre Rechtsanwältin

Nach dem Aspirantenjahr, weiteren Dienstzeiten und vielen Samstags- und Nachtdiensten stellt sich für viele Apotheker die Frage, wie sie ihre berufliche Zukunft weiter gestalten möchten: Den Traum von der eigenen Apotheke realisieren oder doch auf Angestelltenbasis weiterarbeiten?

Fragen, bei denen wir Sie gerne beraten. Während ihrer zehnjährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung der Österreichischen Apothekerkammer hat Frau RA Dr. Karma Hohl zahlreiche Betriebsübergaben begleitet und kann daher bestätigen: Von der Übernahme einer bestehenden Apotheke bis zur Erlangung einer Konzession lauern einige juristische Stolpersteine.

Für eine Konzessionserteilung werden unter anderem eine fünfjährige pharmazeutische Tätigkeit („Quinquennium“) in einer Apotheke, die gesundheitliche Eignung sowie die Verlässlichkeit mit Beziehung auf den Betrieb einer Apotheke vorausgesetzt. Zu prüfen ist, ob im konkreten Fall eine Neukonzession oder die Übernahme einer bestehenden Apotheke sinnvoller ist.

Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle: Sieht man sich eher als „Einzelkämpfer“ mit einem Einzelunternehmen oder als „Teamplayer“ in einer Personengesellschaft? Davon hängt dann in weiterer Folge die Wahl der Rechtsform ab. Voraussetzung ist jedenfalls, dass dem Konzessionär die ausreichende wirtschaftliche und rechtliche Verfügungsmacht zukommt und dieser über eine Anfangsbeteiligung in der Höhe von 25 Prozent verfügt. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie gerne bei Rechtsfragen und Vertragsgestaltungen rund um den Apothekenbetrieb.

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