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LABACK LAW und CLARIUS.LEGAL entschließen sich zu internationaler Kooperation

31.08.2023

Beide Rechtsanwaltskanzleien legen den Fokus auf Legal Tech im Rechtsmarkt der Zukunft. Erstes im Rahmen der Kooperation vertriebenes Produkt wird die Whistleblower-Plattform sein.

Der in Hamburg ansässige Legal Service Provider CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Laback Law gehen zukünftig gemeinsame Wege. Im Rahmen einer strategischen Allianz werden die beiden Kanzleien zusammenarbeiten und starten ihre Kooperation im Bereich Legal Tech mit einem Hinweisgebersystem.

Beide Kooperationspartner vergrößern ihr Netzwerk ins jeweilige Nachbarland und erweitern ihr internationales Angebot an Rechtsberatung für Mandantinnen und Mandanten mit Wachstumsambitionen über die deutschen bzw. österreichischen Ländergrenzen hinaus. Auch die international tätigen Unternehmen, welche bereits zum Mandantenkreis von CLARIUS.LEGAL und Rechtsanwaltskanzlei Laback Law zählen, profitieren von der Erweiterung, die bei Tätigkeiten im Nachbarland nun eine noch unkompliziertere Beratung vor Ort ermöglicht. Neben der externen Unterstützung von Rechts- und Compliance-Abteilungen legen die beiden Kanzleien einen deutlichen Fokus auf das Thema Legal Tech.

„Legal Tech vollzieht im Rechtsbereich das nach, was seit Jahren in anderen Organisationsbereichen Gang und Gebe ist. Gerade in den letzten Jahren haben zahlreiche Unternehmen begonnen, sich ernsthaft für Legal Tech zu interessieren, werden aber häufig noch von hohen Anfangsinvestitionen und dem Implementierungsaufwand abgeschreckt.“, kommentiert Dr. Ernst Georg Berger, Rechtsanwalt und CEO von CLARIUS.LEGAL. „Hier setzen wir mit niedrigschwelligen, bedürfnisorientierten Lösungen an und kombinieren diese mit unserer juristischen Beratungskompetenz“, so Berger weiter.

Rechts- und Compliance-Abteilungen leiden genau wie viele andere Bereiche unter Personalmangel und haben noch dazu mit zahlreichen neuen und alten Compliance-Pflichten zu kämpfen. Dieser mit Unterstützung von technischen Lösungen Herr zu werden, ist nur logisch. Insoweit sehe ich die Entwicklung von Legal Tech als nicht aufzuhalten an.“, ist Petra Laback, Rechtsanwältin und Gründerin von Laback Law, überzeugt.

Das erste Produkt, welches CLARIUS.LEGAL und Laback Law zukünftig gemeinsam vertreiben werden, ist eine Whistleblower-Plattform, mit der Unternehmen ihre Pflichten aus der EU-Hinweisgeberrichtlinie und den daraus resultierenden nationalen Gesetzen erfüllen können. Das Tool ist 2021 von CLARIUS.LEGAL entwickelt und seitdem kontinuierlich optimiert worden. Im Rahmen der Kooperation haben die beiden Kanzleien eine White-Label-Lösung entwickelt und die Plattform auch den österreichischen Vorgaben angepasst. Die Whistleblower-Plattform ist als Tool-Only-Variante oder in Kombination mit Ombudsservice durch eine Rechtsanwaltskanzlei erhältlich. Die gesicherte, ausgelagerte Online-Plattform ermöglicht die ein- & bidirektionale Kommunikation mit dem Hinweisgeber und das Management der Hinweise.

Weitere Informationen zur Whistleblower-Plattform erhalten Sie unter www.whistleblowertool.com.

Über die Unternehmen:

Als High Quality Legal Service Provider übernimmt die CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsaktiengesellschaft die juristischen Tätigkeiten, die Unternehmen davon abhalten, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Dabei greift der Legal Service Provider umfassend auf Legal Tech zurück. Durch diese Verbindung von Legal Outsourcing und Legal Tech erzielt CLARIUS.LEGAL größtmögliche Kosteneffizienz und Planbarkeit für die Mandanten. 2022 wurde das Unternehmen beim Best of Legal Awards der WirtschaftsWoche mit dem 1. Platz in der Kategorie Compliance ausgezeichnet.

Die CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsaktiengesellschaft mit Hauptsitz in Hamburg, Deutschland verfügt über mehr als 30 Mitarbeiter (w/m/d), die im gesamten Bundesgebiet vertreten sind.

Nähere Informationen über die Legal Outsourcing- und Legal Tech-Lösungen von CLARIUS.LEGAL: clarius@clarius.legal, www.clarius.legal

Die 2015 gegründete Rechtsanwaltskanzlei Laback Law mit Sitz in Wien, Österreich ist vorwiegend in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsstrafrecht, Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Datenschutz-, Urheber- und Markenrecht, Apothekenrecht, Medizinrecht sowie der Prozessführung/Litigation und in allen damit zusammenhängenden Rechtsgebieten tätig. Mit 9 Mitarbeitern (w/m/d) profitiert Laback Law von einem Fokus auf persönliche Betreuung, ausgewiesene gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungsstärke, jahrelange Kenntnis der österreichischen Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit sowie nationale und internationale Netzwerke.

Nähere Informationen über die Leistungen von Laback Law: office@laback.at, www.laback.at

Pressekontakt:

Annika Schneider, Marketing Manager bei CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Tel: +49 40 257 660 933; E-Mail: annika.schneider@clarius.legal

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