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VwGH: Keine zusätzliche Bewilligung bei grenzüberschreitender Kettenüberlassung

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𝐅𝐢𝐫𝐦𝐚 𝐁𝐚𝐲𝐞𝐫 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐔𝐒𝐀 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐢𝐟𝐟𝐞𝐧

40 Millionen US-Dollar – Vergleich wegen u.a. „Absatzförderung“ für Arzneimittel versus die „𝐨𝐦𝐢𝐧ö𝐬𝐞𝐧 Ä𝐫𝐳𝐭𝐞𝐦𝐮𝐬𝐭𝐞𝐫“ in der Alpenrepublik:

Whistleblower-Klagen einer ehemaligen Marketing-Mitarbeiterin endeten mit einem 40 Millionen US-Doller Vergleich. Sie beschuldigte Bayer, den Absatz von zwei Arzneimitteln durch verdeckte Provisionszahlungen («Kickbacks») an Krankenhäuser und Ärzte angetrieben zu haben.

Ä𝐫𝐳𝐭𝐞𝐦𝐮𝐬𝐭𝐞𝐫 (§ 58 AMG)

Zulassungsinhaber dürfen Muster von zugelassenen Arzneispezialitäten an Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Dentisten 𝐧𝐮𝐫 ü𝐛𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐬𝐜𝐡𝐫𝐢𝐟𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐀𝐧𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐮𝐬𝐬𝐜𝐡𝐥𝐢𝐞ß𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐮𝐧𝐞𝐧𝐭𝐠𝐞𝐥𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 und nach Aufbringung 𝐝𝐞𝐬 𝐝𝐞𝐮𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐥𝐞𝐬𝐛𝐚𝐫𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐞𝐧𝐭𝐟𝐞𝐫𝐧𝐛𝐚𝐫𝐞𝐧 𝐇𝐢𝐧𝐰𝐞𝐢𝐬𝐞𝐬 „𝐔𝐧𝐯𝐞𝐫𝐤ä𝐮𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐬 Ä𝐫𝐳𝐭𝐞𝐦𝐮𝐬𝐭𝐞𝐫“ in einer nicht größeren 𝐚𝐥𝐬 𝐝𝐞𝐫 𝐤𝐥𝐞𝐢𝐧𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐢𝐦 𝐇𝐚𝐧𝐝𝐞𝐥 𝐛𝐞𝐟𝐢𝐧𝐝𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐏𝐚𝐜𝐤𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐛𝐠𝐞𝐛𝐞𝐧. Diese Muster dürfen auch von den Empfängern nur unentgeltlich weitergegeben werden!

Innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr in einer Anzahl, die zur Beurteilung des Behandlungserfolges bei höchstens zehn Patienten ausreicht, insgesamt jedoch höchstens 𝐢𝐦 𝐀𝐮𝐬𝐦𝐚ß 𝐯𝐨𝐧 30 Ä𝐫𝐳𝐭𝐞𝐦𝐮𝐬𝐭𝐞𝐫𝐧 einer Arzneispezialität je Empfänger!

𝐇𝐢𝐧𝐰𝐞𝐢𝐬𝐠𝐞𝐛𝐞𝐫𝐈𝐧𝐧𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳 (𝐇𝐒𝐜𝐡𝐆)

Dieses ist in Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie mit 25. Februar 2023 in Österreich in Kraft getreten:

Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Sektors 𝐦𝐢𝐭 𝐦𝐞𝐡𝐫 𝐚𝐥𝐬 50 𝐁𝐞𝐬𝐜𝐡ä𝐟𝐭𝐢𝐠𝐭𝐞𝐧 verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme einzurichten.

𝐆𝐫𝐨ß𝐞 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 mit mehr als 250 Mitarbeitern haben aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen 𝐛𝐢𝐬 𝐳𝐮𝐦 25.08.2023 Zeit, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen. Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 50 und 250 müssen die Vorgaben 𝐛𝐢𝐬 𝐬𝐩ä𝐭𝐞𝐬𝐭𝐞𝐧𝐬 17.12.2023 umsetzen.

LABACK LAW berät Sie u.a. in sämtlichen Bereichen des Pharmarechts, Arzneimittelrechts und Apothekenrechts sowie Arbeitsrechts.

Amerikanische Schadenersatzsummen (punitive damages) oder Vergleichssummen können wir Ihnen in der Alpenrepublik leider nicht anbieten!

RA Petra Laback unterstützt Sie als 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐞𝐱𝐩𝐞𝐫𝐭𝐢𝐧 gerne bei der Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes in Ihrem Unternehmen sowie betroffene Arbeitnehmer („𝐖𝐡𝐢𝐬𝐭𝐥𝐞𝐛𝐥𝐨𝐰𝐞𝐫“) über mögliche 𝐒𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐦𝐞𝐜𝐡𝐚𝐧𝐢𝐬𝐦𝐞𝐧 (Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen!).

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