Neuerungen bei der Corona-Kurzarbeit
Laut Medienberichten (ZIB 2 18.3.2020 und Ö1 Morgenjournal 19.3.2020, Dr. Christoph Klein, AK) wird heute gegen Mittag eine Neuerung der Richtlinie für die Corona-Kurzarbeit beschlossen.
Laut Medienberichten (ZIB 2 18.3.2020 und Ö1 Morgenjournal 19.3.2020, Dr. Christoph Klein, AK) wird heute gegen Mittag eine Neuerung der Richtlinie für die Corona-Kurzarbeit beschlossen.
Bis dato war umstritten, inwieweit Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet sind, Urlaub und Zeitausgleich zu verbrauchen, da für beides eine Vereinbarung erforderlich ist, dh die Zustimmung des Arbeitnehmers.
Die neue Bundsrichtlinie für die COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe wurde heute, dem 19.03.2020, veröffentlicht:
Die Richtlinie gilt rückwirkend ab 01.03.2020. Die KUA-Richtlinie aus 2018 tritt außer Kraft.