Pressekonferenz der Justizministerin 18.03.2020, 16:20 Uhr
Kurze Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:
- Verwaltungsrechtliche, gerichtliche und materielle Fristen werden bis 30.04.2020 unterbrochen und laufen erst ab 01.05.2020 weiter.
- Die Insolvenzantragsfrist wird auf 120 Tage verlängert.
- Ab wann dies gelten wird ist noch nicht ganz klar.
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