Pressekonferenz der Justizministerin 18.03.2020, 16:20 Uhr

Kurze Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:

  • Verwaltungsrechtliche, gerichtliche und materielle Fristen werden bis 30.04.2020 unterbrochen und laufen erst ab 01.05.2020 weiter.
  • Die Insolvenzantragsfrist wird auf 120 Tage verlängert.
  • Ab wann dies gelten wird ist noch nicht ganz klar.
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