Pressekonferenz der Justizministerin 18.03.2020, 16:20 Uhr

Kurze Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:
Verwaltungsrechtliche, gerichtliche und materielle Fristen werden bis 30.04.2020 unterbrochen und laufen erst ab 01.05.2020 weiter.
Die Insolvenzantragsfrist wird auf 120 Tage verlängert.
Ab wann dies gelten wird ist noch nicht ganz klar.