Das 2. COVID-19 Gesetz zwingt zum Urlaubs- und ZA-Verbrauch!
Bis dato war umstritten, inwieweit Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet sind, Urlaub und Zeitausgleich zu verbrauchen, da für beides eine Vereinbarung erforderlich ist, dh die Zustimmung des Arbeitnehmers.