Das 2. COVID-19 Gesetz zwingt zum Urlaubs- und ZA-Verbrauch!

Bis dato war umstritten, inwieweit Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet sind, Urlaub und Zeitausgleich zu verbrauchen, da für beides eine Vereinbarung erforderlich ist, dh die Zustimmung des Arbeitnehmers.

Neue Richtlinie zur Corona-Kurzarbeitsbeihilfe

Die neue Bundsrichtlinie für die COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe wurde heute, dem 19.03.2020, veröffentlicht:
Die Richtlinie gilt rückwirkend ab 01.03.2020. Die KUA-Richtlinie aus 2018 tritt außer Kraft.