AUFENTHALTSRECHT FÜR UKRAINISCHE VERTRIEBENE
Auf europäischer Ebene aktivierte der Rat der europäischen Union per Beschluss am 04.03.2022 den vorübergehenden Schutz der Massenzustrom-Richtlinie. Diese gewährt unter anderem einen vorübergehenden Aufenthaltstitel, Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen etc für Vertriebene. Zu betonen ist, dass es sich nicht um Flüchtlinge handelt, sondern eine eigene „Kategorie“ geschaffen wurde. Auf nationaler Ebene wurde diese Richtlinie am 14.03.2022 durch die Vertriebenen-Verordnung umgesetzt.