„Persönlicher Feiertag“ In-Kraft-Treten am 22.03.2019
Der EuGH hat mit Urteil vom 22. 01.20 19 in der Rs. C-193/17 Cresco Investigation entschieden, dass die österreichische Rechtslage, in der der Karfreitag nur für Angehörige von bestimmten Religionsgemeinschaften ein arbeitsfreier Tag ist, eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung auf Grund der Religion darstellt.